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Corona-Shutdown wird bis 14. Februar verlängert und nochmals verschärft

Die Bund-Länder-Konferenz hat heute erwartungsgemäß die Shutdownregeln verschärft, damit die Infektionszahlen endlich schneller sinken ud vor allem auch Mutationen des Covid-19-Virus möglichst keine Verbreitungschancen haben.
Hauptüberträger ist und bleibt der Mensch und genau da setzen die neuen Maßnahmen verschärft an.
Bitte lassen Sie uns diese Zeit weiterhin GEMEINSAM durchstehen. Jammern, Schlechtreden oder gar Missachten hilft uns nicht weiter, wenn wir die pandemiebedingten Einschränkungen möglichst bald überwinden und wieder zu geliebten Normalität zurückkehren wollen.
Quelle: Gerd Altmann auf PixabayQuelle: Gerd Altmann auf Pixabay
1.)  Verlängerung des Shutdowns bis 14. Februar

Bisherige Beschlüsse gelten sofort und werden um die heutigen Beschlüsse ergänzt/verschärft:


2.)  Ein-Freund-Regel

Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

Dabei trägt es erheblich zur Reduzierung des Infektionsriskos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird.


3.)  medizinische Masken statt Stoffmasken

In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften sind verpflichtend medizinische Masken (FFP2-Masken oder OP-Masken) zu tragen, da diese eine bessere Schutzwirkug erzielen.


4.)  Bus und Bahn möglichst meiden - Homeoffice ermöglichen

Das Ziel von Bund und Ländern ist es, die Kontakte im öffentlichen Personenverkehr so zu reduzieren, dass das Fahrgastaufkommen deutlich zurückgeht und so in der Regel Abstände gewahrt werden können. Dieses Ziel soll durch weitgehende Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten, die Entzerrung des Fahrgastaufkommens in den Stoßzeiten des Berufs- und Schülerverkehrs und – wo möglich und nötig – durch zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel erreicht werden.
Ergänzend dazu wird eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im öffentlichen Personenverkehr eingeführt.

5.)  Schul- / Kitaschließungen bis einschl. 14. Februar (Sonntag)


Es gibt „ernst zu nehmende Hinweise, dass die Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV2-Virus sich auch stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreitet, als das bei dem bisher bekannten Virus der Fall ist. Daher werden bis 14. Februar die Schulen grundsätzlich geschlossen bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt.
In Kindertagesstätten wird analog verfahren.


6.)  Alten- und Pflegeheime mehr schützen

• Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2- Maskenpflicht vorgesehen.

• Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen

• Verpflichtende Testung des Personals

• ggf. unterstützender Einsatz der Bundeswehr beim Testen


7.)  Gottesdienste

„Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt, Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmern wurden beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor angezeigt.“


8.)  wo möglich, da Homeoffice

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen MÜSSEN, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen.

Betriebe sollen flexible Arbeitszeilen anbieten, um das Aufkommen in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu reduzieren.

Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im HomeOffice arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.


9.)  Neuinfektionsrate senken

Die regionalen Maßnahmen müssen vor dem Hintergrund der zu vermeidenden Ausbreitung der Virusmutation länderspezifisch so angepasst werden, dass ein Erreichen einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche bis Mitte Februar auch in Regionen mit derzeit noch besonders hoher Inzidenz realistisch wird
Deshalb werden die Länder – wo notwendig – die personellen Kapazitäten der Gesundheitsämter jetzt so verstärken, dass eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner flächendeckend gewährleistet werden kann. Der Bund unterstützt die Länder dabei durch eine gemeinsame Initiative, bei der Studierende auf das System SORMAS geschult werden und für die bevorstehenden Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April gewonnen werden sollen, die Kontaktnachverfolgung zu unterstützen.


11.)  Überbrückungshilfen


Die Verlängerung der Maßnahmen stellt Unternehmen und Beschäftigte vor weitere Herausforderungen. Daher wird die Überbrückungshilfe III des Bundes nochmals verbessert.

Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Da viele Unternehmen angesichts der Dauer der Pandemie an die geltenden beihilferechtlichen Obergrenzen stoßen, setzt sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission mit Nachdruck für die Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze ein.

Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen.
Die Länder werden die regulären Auszahlungen bewerkstelligen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die
Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren. Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III werden im Monat Februar erfolgen. Die Fachverfahren werden so rechtzeitig programmiert, dass die abschließenden Auszahlungen durch die Länder im Monat März erfolgen werden.

Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.


Den kompletten Beschlusstext der Bund-Länder-Konferenz können Sie hier als PDF downloaden: