Vor allem viel Weniger: weiter weniger Miteinander, weniger Kontakte, weniger Mobilität.
Damit Kitas und Schulen offenbleiben, bleiben Bühnen und Kinos zu, Bars und Gaststätten geschlossen. Dafür gibt es etwas Mehr: mehr Masken in der Öffentlichkeit und an Schulen, mehr digitales Leben von Studium bis Beruf. Das haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder nach einer Videokonferenz beschlossen.
Das gemeinsame Ziel: Weniger Infektionen und stabile Krankenhausversorgung – damit Lockerungen von Weihnachten bis Neujahr möglich sind. Weil darunter viele Betriebe wirtschaftlich leiden, sollen die Novemberhilfen für betroffene Firmen und Einrichtungen im Dezember fortgeführt werden.
Diese Regeln gelten jetzt:
Quelle: CDU Treffen nur in kleinstem Kreis Kontakte mit Personen aus einem weiteren Hausstand sind erlaubt – zum Beispiel mit einem weiteren Paar oder einer weiteren Familie.
Mehr als fünf Erwachsene oder Jugendliche über 14 Jahre sollen es nicht sein. Kinder zählen nicht mit. Zu Weihnachten wird diese Regel für bis zu 10 Erwachsene geöffnet. Mehr Masken, mehr Schutz Mund-Nasenmasken schützen uns und andere. Schon jetzt gilt in Bus und Bahn, beim Shoppen oder Einkaufen: „Maske auf“. Einige Großstädte haben diese Pflicht bereits auf belebte Straßen und Plätze ausgedehnt. Diese Pflicht soll ausgeweitet werden.
In allen geschlossenen öffentlichen Räumen muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden.
Auch am Arbeitsplatz soll künftig Maskenpflicht herrschen. Ausnahme: Die Kollegin oder der Kollege arbeitet mehr als 1,5 Meter entfernt.
Für besondere Risikogruppen in Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen soll es Anfang Dezember gegen geringe Eigenbeteiligung eine Grundausstattung von FFP2-Masken geben – je Person 15 Masken, heißt: 1 Maske je Winterwoche.
Ab Dezember sind für Pflegebedürftige 30 Schnelltests pro Monat vorgesehen. Ziel ist, Familienbesuche zu Weihnachten zu ermöglichen.
Schulen bleiben weiter geöffnet An Schulen in Risikogebieten soll künftig gelten: „Maske auf" im Unterricht. Wenn kein Abstand eingehalten wird oder werden kann, gilt die Maskenpflicht auch auf dem Schulhof.
Hybridunterricht für höhere Klassen (ab Klasse 8): zum Beispiel wechselweise halbe Klasse Home-Schooling, halbe Klasse im Schulgebäude – soll in Gebieten ab einem Inzidenz-Wert von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen möglich sein.
In Schulen sollen verstärkt Antigen-Schnelltests durchgeführt werden, um Infektionsketten zu finden.
Bleiben wir zu Hause, bleibt Corona vor der Tür Ob Studium oder Beruf: Arbeiten zu Hause soll Vorrang haben, wo es geht. Weniger Kontakte heißt weniger Infektionen. Hochschulen und Universitäten sollen wo immer es geht auf digitale Lehre umstellen. Ausgenommen sind dann nur noch Labortätigkeiten, Praktika, praktischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen.
Der Beginn der Weihnachtsferien wird bundesweit auf den 19. Dezember vorgezogen.
Arbeitgeber sollen prüfen, ob Mitarbeiter zu Hause arbeiten können und Arbeit im Home-Office aktiv unterstützen. Wenn es möglich ist, sollen Unternehmen auch Betriebsferien anbieten. Insbesondere für die Zeit vom 21. Dezember bis zum 2. Januar soll der Grundsatz gelten: Wir bleiben zu Hause.
Weil nun mehr Antigen-Schnelltests zur Verfügung stehen, ist eine „testgestützte Verkürzung der Quarantänezeit“ möglich. Die häusliche Quarantäne soll künftig 10 Tage dauern.
Die Bundesregierung wird gebeten, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass bis zum 10. Januar Skitourismus nicht zugelassen wird.
Sicher mit Abstand
Einkaufen, Gottesdienste, Silvesterfeiern – zu große Nähe schafft neue Risiken, sich an Corona zu infizieren oder andere anzustecken. Volle Läden bedeuten hohes Risiko. Daher sollen sich in Geschäften höchstens
eine Person je zehn Quadratmeter aufhalten dürfen, wenn der Laden bis zu 800 qm Verkaufsfläche hat. Bei größeren Geschäften soll sich nur noch eine Person auf 20 qm aufhalten dürfen.
Die Länder sollen das Gespräch mit Kirchen und Religionsgemeinschaften zu Weihnachten suchen und Konzepte zur Kontaktreduzierung bei Gottesdiensten und anderen Zusammenkünften erarbeiten.
Auf das Silvesterfeuerwerk soll freiwillig verzichtet werden. Wo in der Öffentlichkeit Gedränge oder Partystimmung ohne Abstand droht, wird das Knallern und Böllern verboten.
In den Fernzügen der Deutschen Bahn sollen die Fahrgäste noch weiter auseinander sitzen können. Maskenkontrollen in Zügen werden verstärkt
Gemeinsam Weihnachten feiern
Weihnachten ist ein Familienfest. Und das soll es – nach Möglichkeit – auch 2020 sein. Deshalb sollen die strengen Regeln vom 23. Dezember bis Neujahr „gelockert“ werden.
In dieser Zeit sollen sich wieder bis zu zehn Erwachsene aus mehreren Hausständen treffen können. Kinder zählen auch dabei nicht mit.
Damit das möglich wird, sollen wir alle die Tage vor Weihnachten möglichst zu Hause bleiben und Kontakte meiden. Eine Art der „Selbstquarantäne“.
Wer in den Tagen vor Weihnachten Anzeichen einer Erkältung hat, soll in dieser Zeit erleichterten Zugang zu einem Corona-Test bekommen.
Einzelhandel, Dienstleister, Gaststätten und Kultur helfen Ob Weihnachtsfeier im Restaurant, der Winterbummel auf Weihnachtsmärkten, der Weihnachtseinkauf oder der Kulturabend – jetzt machen vielen Branchen den größten Teil ihres Jahresumsatzes. 2020/21 fällt dieser Umsatz ganz – oder oft zumindest zu einem wesentlichen Teil – aus.
Der Bund plant
Finanzhilfen für betroffene Unternehmen im Umfang von rund 17 Milliarden Euro. Die
Novemberhilfe wird im Dezember verlängert. Für Bereiche, die voraussichtlich über den Jahreswechsel hinaus betroffen sind, werden die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängert.
Bund und Länder werden die weitere Entwicklung beobachten und bewerten. Am 15. Dezember wollen Bund und Länder wieder für Beratungen zusammenkommen.