Soll es Radfahrern künftig erlaubt sein, mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone zu fahren?
Mit dieser Frage und einer möglichen Ausgestaltung einer Erlaubnis beschäftigte sich der Ausschuss Bürgerdienste in einer interessanten und von vielen Argumenten geprägten Diskussion.
Täglich zeitlich befristet nur in den Abend- und Morgenstunden mit dem Rad durch die Fußgängerzone oder doch eher der ganz große Wurf und eine komplette Öffnung?
Die Argumente gingen hin und her, alle für sich waren verständlich.
Um den Weg zu "mehr Fahrrad" attraktiv zu gestalten, müssen in der Innenstadt nicht nur sichere und gut ereichbare Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung stehen (hierzu hat die CDU ebenfalls einen Antrag eingereicht), es muss den Menschen auch möglich sein, das Fahrrad zu nutzen. Einkaufen mit dem Rad statt mit dem PKW zum Beispiel.
Die Mehrheit der CDU-Fraktion im Ausschuss plädierte für einen Erweiterungsantrag, in dem eine komplette Öffnung der Fußgängerzone zur Abstimmung stand. In den letzten Monaten ist das Thema Radverkehr nicht nur zunehmend in den Fokus der Politik gerückt, sondern z.B. durch die Radfahrkampagne "Stadtradeln" auch in der Bevölkerung angekommen.
In der Fußgängerzone wäre das Radfahren in langsamer Geschwindigkeit möglich, wenn das Rücksichtnahmegebot und das Halten an geltende Regeln dazu führt, dass Radfahrer absteigen und schieben, wenn es die Situation erfordert (zu enge Bereiche, zu viele Fußgänger,...).
Dass dies auch in Alzey gelingen kann, wenn es andere Städte erfolgreich schon lange leben, davon zeigte sich die CDU überzeugt. Vor einer kompletten Öffnung sollten die Bürger jedoch umfassend informiert und mitgenommen werden. Ebenso sollten Kontrollen des Ordnungsamtes sicherstellen, dass Rowdies nicht das Stadtbild prägen.
Leider fand dieser Vorstoß keine Mehrheit und wurde mit 8 Nein, 6 Ja und 1 Enthaltung abgelehnt.
Letztlich fasste der Ausschuss folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgerdienste beschließt die temporär begrenzte Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr von 19.00 bis 11.00 Uhr außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der Verkaufsstellen.
Die Öffnung erfolgt zunächst versuchsweise bis zum 31.12.2021.
Somit wird in einerm Jahr über die Erfahrungen gesprochen und dann ggf. eine weitere Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr diskutiert.