DRK-Krankenhausgesellschaft insolvent
Insolvenzantrag der DRK Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz: MdB Jan Metzler sowie der CDU Stadtverband sorgen sich um Zukunft des DRK Krankenhauses Alzey. Daher die klare Forderung, dass die Versorgung im ländlichen Raum sichergestellt bleiben muss.
Die Insolvenzanmeldung der Trägergesellschaft des DRK Krankenhauses in Alzey hat in der Region Besorgnis ausgelöst. In einer ersten Stellungnahme heißt es, der Betrieb laufe weiter und die Versorgung der Bevölkerung sei sichergestellt. Dennoch ist ein Insolvenzverfahren immer auch mit Unsicherheit behaftet.
Entsprechend sorgen sich MdB Jan Metzler sowie die CDU um die Zukunft des Standortes und betonen: „Gute medizinische Versorgung darf keine Frage des Wohnortes werden. Der Betrieb in Alzey muss deshalb auch langfristig gesichert sein.“
Insgesamt fünf Kliniken sind von der Insolvenz betroffen, darunter auch das DRK Krankenhaus in Alzey. Die Trägergesellschaft betonte in einer ersten Stellungnahme, dass die Versorgung der Patienten am Standort Alzey sichergestellt sei. Das Personal würde auch während des Verfahrens weiter sein Gehalt beziehen.
Dennoch sind Sorgen um die Zukunft des Standortes nicht unberechtigt.
„Das DRK Krankenhaus Alzey spielt eine zentrale Rolle in der öffentlichen Daseinsvorsorge unserer Region. Es ist nicht nur ein Ort der medizinischen Versorgung, sondern auch ein bedeutender Arbeitgeber und ein unverzichtbarer Bestandteil unserer lokalen Infrastruktur. Die Insolvenzanmeldung wirft verständlicherweise Fragen über die Stabilität und Fortführung des Krankenhausbetriebs auf. Auch wenn der laufende Betrieb vorerst sichergestellt ist und die Patientenversorgung gewährleistet bleibt, müssen wir uns dennoch Gedanken über die langfristige Perspektive des Krankenhauses machen. Es ist von größter Bedeutung, dass Lösungen gefunden werden, um die Fortführung des Krankenhauses auch dauerhaft zu gewährleisten und die medizinische Versorgung in unserer Region langfristig sicherzustellen.“
Metzler macht deutlich, dass auch durch notwendige Reformen des Gesundheitswesens die öffentliche Daseinsvorsorge und das grundgesetzlich verbriefte Recht auf gleichwertige Lebensverhältnisse nicht leiden dürfen:
„Nicht jedes Krankenhaus kann und muss in jeder Disziplin spezialisiert sein. Hier ist man sich mittlerweile weitestgehend einig, dass dies weder medizinisch sinnvoll noch finanziell tragbar ist. Aber es muss eine flächendeckende Notfall- und Grundversorgung sichergestellt bleiben, damit auch die Menschen im ländlichen Raum im Fall der Fälle schnell das nächste Krankenhaus erreichen können. Dies hat auch einen enormen Einfluss auf das Sicherheitsempfinden der Menschen. Sich im Notfall auf eine angemessene Versorgung verlassen zu können, darf nicht eine Frage des Wohnortes werden“, warnt Metzler eindringlich.