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Baugebiet Kalkofen – Am Sonnenberg: gemeinsamer Antrag zu Änderung des Bebauungsplanes wird nach intensiver Debatte zurückgezogen

Ausschnitt aus dem B´plan: https://www.alzey.de/de/rathaus/bauleitplaene/bebauungsplaene.php?navid=760610760610&categories%5B%5D=817917817917Ausschnitt aus dem B´plan: https://www.alzey.de/de/rathaus/bauleitplaene/bebauungsplaene.php?navid=760610760610&categories%5B%5D=817917817917

Das neue Baugebiet „Kalkofen – Am Sonnenberg“ erfreut sich bei Bauherren großer Beliebtheit. Dabei hat der hier gültige Bebauungsplan schon einige Jahre „auf dem Buckel".
Was derzeit nicht in den Bebauungsplan aufgenommen wurde, waren Gebäude mit Staffelgeschossen, die sich in den letzten Jahren als bevorzugte Bauweise hervortun.

Um Bauherren auch die Bauweise eines Staffelgeschosses zu ermöglichen, dennoch aber strikte Vorgaben der Ausgestaltung vorzugeben, entstand ein gemeinsamer Antrag von SPD/CDU/Die Linke zur Änderung des Bebauungsplanes.
Nach intesivster fachlicher Diskussion im Bauausschuss wurde der Antrag dann zurückgezogen.
 

Im Januar/Februar 2012 erfolgte die erste Offenlage, am 15.12.2014 hat der Rat der Stadt Alzey den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 24 GemO und § 10 BauGB als Satzung beschlossen und dieser ist dann mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 14.01.2015 in Kraft getreten.

Ziel des gemeinsames Antrages auf Änderung war dabei NIE, die momentan entstandenen und von einem Baustopp betroffenen großen Staffelgeschossgebäude zu legalisieren!
Vielmehr sollte durch die Änderung des Bebauungsplanes erreicht werden, dass gerade diese Gebäude im Bereich des Staffelgeschosses auf das zulässige Maß zurückgebaut werden müssen, da die erdrückende Wirkung für Nachbargebäude nicht tragbar wäre.


In der letzten Sitzung des Bauausschusses am 15.07.21 erfolgte unter erfreulich großem Bürgerinteresse eine äußerst intensive fachliche Debatte über das Für und Wider einer möglichen Bebauungsplanänderung.
Die seitens der Verwaltung klargestellten Fakten führten nach einer weiteren Diskussion der Fraktionen während einer Sitzungsunterbrechung dann dazu, dass der Antrag von den antragstellenden Fraktionen gemeinsam und einhellig zurückgezogen wurde.

Fazit: Der Bebauungsplan hat weiterhin in seiner ursprünglichen Form Bestand, Staffelgeschosse sind in der gewohnten Form nicht zulässig und die vom Baustopp betroffenen Gebäude müssen entsprechend rückgebaut werden.

Nochmals zur Klarstellung: Ein Rückbau auf das dann erlaubte Ausmaß hätte auch bei einer Änderung  erfolgen müssen. Nie war das Ziel, diese bereits durch bauliche Faktenschaffung entstandenen Gebäude in ihren großen Ausmmaßen zu legalisieren! Diese Tatsache wurde auch den Zuhörern in der Sitzung mehrfach verdeutlicht.


In der Allgemeinen Zeitung war zu diesem Thema folgender Artikel zu lesen:
ALZEY - Im Alzeyer Baugebiet „Am Kalkofen – Sonnenberg“ gibt es kräftigen Unmut. Grund sind drei ziemlich mächtige Häuser mit Staffelgeschossen, die nicht dem Bebauungsplan entsprechen. Daher war die Aufregung groß, als SPD, CDU und Linke in einem gemeinsamen Antrag forderten, Staffelgeschosse zuzulassen. Wie der Konflikt im Bauausschuss beigelegt wurde, ist ein Musterbeispiel konstruktiven Debattierens.
www.allgemeine-zeitung.de/lokales/alzey/alzey/staffelgeschosse-im-alzeyer-nordwesten-mussen-wieder-weg_24127743