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MdB Jan Metzler macht sich in Berlin für Einzelhändler stark

Verbesserte Wirtschaftshilfen beschlossen

„Müssen tätig werden, damit Einzelhandel in Innenstädten nicht wegbricht“ / Modebranche besonders betroffen
RHEINHESSEN/BERLIN
Der stationäre Einzelhandel kämpft ums Überleben. In vielen Sparten summieren sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise.

Der Lockdown im Frühjahr, der Wegfall des Weihnachtsgeschäfts und der verlängerte Winter-Lockdown: „Das hat vor allem für kleine und mittelständische Einzelhändler fatale Folgen“, warnt der Bundestagsabgeordnete Jan Metzler.

„Wir müssen tätig werden, damit der Einzelhandel in den Innenstädten nicht wegbricht.“ Mit vielen Geschäftsinhabern hatte er in den letzten Wochen gesprochen. Das Verständnis und die Unterstützung für die Schließungen sei da, aber die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Branche tiefgreifend. Ganz massiv stellt sich die Situation für den Modeeinzelhandel dar. Der bleibt auf der Winterware sitzen und hätte eigentlich schon längst die Bestellung für die Frühjahrskollektion tätigen müssen, wenn in vielen Fällen die Kapitalbindung in die „verderbliche“ Saisonware nicht wäre.

Den Handelsverband Deutschland (HDE), mit dem Metzler als Berichterstatter für den Einzelhandel seiner Fraktion in ständigem Austausch steht, hat er um ein Lagebild gebeten. Demnach reichen 79 Prozent der Unternehmen aus Mode, Sportartikel, Spielwaren und Schmuck die aktuellen Wirtschaftshilfen nicht zur Existenzsicherung aus. 23 Prozent befürchten sogar, ihr Geschäft im ersten Halbjahr schließen zu müssen. Das Statistische Bundesamt sieht den stationären Textilhandel besonders hart betroffen mit einem Umsatzeinbruch von 21,5 Prozent in elf Monaten. „Das sind beunruhigende Zahlen“, sagt Metzler und ist überzeugt: „Hier müssen die Hilfen nachgebessert werden.“ Darum hat er in Berlin viele Gespräche geführt und sich in den Gremien für die Nöte der Einzelhändler stark gemacht.

Jetzt freut sich Metzler über die aktuell getroffenen Bundesbeschlüsse, dem Einzelhandel mit verbesserten Wirtschaftshilfen in dieser Ausnahmesituation unter die Arme zu greifen. Konkret geht es dabei um die sogenannte Überbrückungshilfe III: Hier wird der Wertverlust für verderbliche Ware und für Saisonware der Wintersaison 2020/2021 als Kostenposition anerkannt. Diese Warenabschreibungen können somit komplett als Fixkosten zum Ansatz gebracht werden. Diese sind dann, je nach Umsatzeinbruch, bis zu 90 Prozent erstattungsfähig.

Für Metzler ist aber klar: Die Herausforderung für den Einzelhandel, was beispielsweise die Online-Konkurrenz und Verödung der Innenstädte betrifft, bleibt auch nach Corona bestehen. „Die Grundprobleme sind nicht neu.“ Corona verschärfe diese aber wie unter einem Brennglas. Schon in der letzten Legislatur hat Metzler in seiner Fraktion eine Einzelhandel-Fachgesprächsreihe initiiert und das Positionspapier „Einzelhandel 4.0“ mitverfasst. Ein Schwerpunkt bleibt, wie der stationäre Handel die Digitalisierung für sich nutzen kann.

Eine generelle Paketsteuer für Onlinehändler, wie sie als Lösungsvorschlag vor wenigen Wochen aufkam, sieht Metzler aber kritisch. „Der Onlinehandel ist ja gerade in der Pandemie bei vielen mittleren und kleinen Betriebe ein wichtiges Standbein geworden. Hier zusätzlich zu besteuern träfe genau diese Akteure doppelt“, so der Abgeordnete.
„Gleichzeitig muss man aber natürlich ein Augenmerk darauf behalten, wie sich die großen Online-Plattformen, insbesondere auch in ihrer Hybridrolle als Händler und Marktplatz, weiter fair positionieren.“