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Impfverordnung: Baldauf fordert Ausnahmen in besonderen Härtefällen

MAINZ. CDU-Spitzenkandidat und Landtagsfraktionschef Christian Baldauf hat die Landesregierung aufgefordert, in besonderen Härtefällen von der in der Impfverordnung festgelegten Reihenfolge der Impfungen abzuweichen.
Quelle: CDUQuelle: CDU
04.01.2021  
„Konkret geht es um schwer kranke, beatmete und zuhause gepflegte Patienten mit Pflegestufe 5 und hundertprozentiger Behinderung. Darunter beispielsweise Menschen, die an Muskeldystrophie, ALS oder anderen schweren Erkrankungen leiden.“ Baldauf betonte: „Diese Personengruppen sollten Impfpriorität erhalten. Auch soll geprüft werden, ob die pflegenden Angehörigen die gleiche Prioritätsstufe erhalten können.“

Baldauf sagte weiter: „Selbstverständlich ist es richtig, dass die Bewohner in den Alten- und Pflegeheimen priorisiert geimpft werden. Sie haben unseren ganzen Schutz verdient, und das schnell. Auch das Pflegepersonal in den Einrichtungen muss geschützt werden. Aufgrund der Pflegeintensität der von mir geschilderten Fälle halte ich es aber für wichtig, in diesen Härtefällen von der Impfverordnung abzuweichen, was meines Erachtens auch durch die Verordnung gedeckt ist. Die Landesregierung muss hier unverzüglich handeln!“