Alzey - im Herzen Rheinhessen

Aktuelle Coronabekämpfungsverordnung benachteiligt Einzelhandel gegenüber großen Supermärkten

CDU sieht dringenden Klärungsbedarf seitens der Landesregierung

Der Alzeyer Einzelhandel ist in Teilen zu Recht verärgert: Während die Inhaber ihre Läden aufgrund der Landesverordnung schließen müssen, dürfen z.B. in großen Vollsortimentern (in Alzey: real) weiterhin Kleidung, Schuhe, Spielsachen usw. verkauft werden.
Grund ist die Formulierung in der akturell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz

Einzelhandel stärken heißt auch, neue Ideen entwickeln.
Quelle: CDUQuelle: CDU
„Ist das fair gegenüber den Einzelhändlern der Innenstädte, die sich auf ein Sortiment spezialisiert haben und seit dem 16.12.2020 ihre Türen im Vorweihnachtsgeschäft bis mind. 10. Januar geschlossen halten müssen?“, fragen Stadtverbandsvorsitzender Michael Lohmer sowie Fraktionsvorsitzende Astrid Stork.

CDU-Landtagskandidatin Natalie Bauernschmitt sowie die Alzeyer CDU sehen an dieser Stelle Klärungsbedarf bei der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung.

„Nach den Worten der Landesregierung soll das Wirtschaftsleben auf die für die Grundversorgung erforderlichen Bereiche beschränkt werden. Dass auch die sog. „Vollsortimenter“ Produkte der Grundversorgung anbieten, ist keine Frage. Aus meiner Sicht droht mit den aktuellen Regelungen ein Ungleichgewicht in der Behandlung von Vollsortimentern und spezialisiertem Einzelhandel.“, macht Bauernschmitt deutlich und fordert gleichzeitig: "Es ist daher seitens der Landesregierung geboten, die Beweggründe für die aktuellen Beschränkungen darzulegen. Sofern die Regelungen nicht nachvollziehbar begründet werden können, weil etwa die sich ergebende Ungleichbehandlung nicht erkannt wurde, muss dies schnellstmöglich zu einer Überarbeitung der jetzigen Regelung führen.“

Für Stork ist klar: „Hier stehen Existenzen auf dem Spiel und es könnte den Anschein einer Wettbewerbsverzerrung darstellen. Die SPD-geführte Landesregierung und FDP-Wirtschaftsminister Wissing sollten hier zeigen, dass ihnen der Einzelhandel wirklich wichtig ist und zeitnah einen Weg finden, der diese Ungerechtigkeit beendet“.

Auch der von vielen Einzelhändlern eingeführte Onlinehandel kann nun während der Schließungszeit den normalen Umsatz i.d.R. nicht kompensieren. Nichts desto trotz stellt der Onlinehandel natürlich eine gute Möglichkeit dar, um in diesen Zeiten überhaupt Umsatz generieren können.

"Natürlich stehen wir für eine lebendige Innenstadt und diese lebt von florierenden Ladengeschäften, aber so kann es für die Ladenbesitzer nicht weitergehen. Es muss sich wirklich endlich etwas tun!", führt Lohmer aus.

Es gibt Überlegungen aus den Reihen der Bundes-Unionsfraktion, ob man reine Onlinehändler (wie z.B. Amazon) mit einer vom Bestellwert abhängigen Abgabe mit in die Verantwortung nimmt. Die Abgabe könnte beim reinen Internethändler erhoben und  abgeführt werden. Diese Mittel könnten dann in vollem Umfang zur Stärkung des vielfältigen Einzelhandels in Innenstädten eingesetzt werden.
Ob dies der Weisheit letzter Schluss ist bleibt offen, aber zur effektiven Stärkung es Einzelhandels muss endlich etwas passieren. Überlegungen wie oben sollte sich jedoch nur auf reine Onlinehändler beziehen und nicht auch auf Einzelhändler mit Onlineshop ausgeweitet werden, steht für die Alzeyer CDU fest.