Seit dem 1. Dezember greifen härtere Maßnahmen, um die Infektionswelle zu brechen.
Kitas und Schulen sollen offen bleiben und die Wirtschaft aufrechterhalten werden.
Weihnachten und Silvester werden zur Herausforderung.
Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/ Weihnachten: das Familientreffen im kleinen Kreis (max 10 Personen aus 3 Haushalten - Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit)
Silvester: Stand heute mac. 5 Personen aus 2 Haushalten. Keine öffentlichen Parties
In diesem Winter gilt: * Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands plus eines weiteren Hausstands (maximal 5 Personen). Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre.
* Die Maskenpflicht wird ausgeweitet. Grundsätzlich gilt: Überall, wo Menschen sich nahekommen – auch im Freien – und der Mindestabstand schlecht eingehalten werden kann, ist eine Alltagsmaske zu tragen.
* Verzicht nicht notwendiger privater Reisen und Besuche. Übernachtungsangebote im Inland bleiben nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.
* Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Freizeitparks, Kinos, Konzerthäusern, Museen, Saunen, Spielbanken, Spielhallen, Schwimm- und Spaßbädern, Theatern sowie Wettvermittlungsstellen (letztere sind nur zur Wettannahme geöffnet). Möglich bleibt der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
* Schließung von Gastronomiebetrieben sowie Bars, Kneipen, Clubs und ähnlichen Einrichtungen. Lieferungen und Abholungen bleiben möglich.
* Schulen und Kitas bleiben, je nach Infektionsgeschehen, geöffnet.
* Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen geöffnet: Die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen ist in Einrichtungen mit einer Größe von bis zu 800 qm auf eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt. Bei einer Verkaufs- oder Besucherfläche ab 801 qm insgesamt ist die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen auf einer Fläche von 800 qm auf eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche auf eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt.