Alzey - im Herzen Rheinhessen

Härtere Regeln ab dem 1. Dezember

Seit dem 1. Dezember greifen härtere Maßnahmen, um die Infektionswelle zu brechen.
Kitas und Schulen sollen offen bleiben und die Wirtschaft aufrechterhalten werden. 

Weihnachten und Silvester werden zur Herausforderung.
Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Weihnachten: das Familientreffen im kleinen Kreis (max 10 Personen aus 3 Haushalten - Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit)

Silvester: Stand heute mac. 5 Personen aus 2 Haushalten. Keine öffentlichen Parties


In diesem Winter gilt:

*  Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands plus eines weiteren Hausstands (maximal 5 Personen). Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre.
   
*   Die Maskenpflicht wird ausgeweitet. Grundsätzlich gilt: Überall, wo Menschen sich nahekommen – auch im Freien – und der Mindestabstand schlecht eingehalten werden kann, ist eine Alltagsmaske zu tragen.

*   Verzicht nicht notwendiger privater Reisen und Besuche. Übernachtungsangebote im Inland bleiben nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.

*   Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Freizeitparks, Kinos, Konzerthäusern, Museen, Saunen, Spielbanken, Spielhallen, Schwimm- und Spaßbädern, Theatern sowie Wettvermittlungsstellen (letztere sind nur zur Wettannahme geöffnet). Möglich bleibt der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

*  Schließung von Gastronomiebetrieben sowie Bars, Kneipen, Clubs und ähnlichen Einrichtungen. Lieferungen und Abholungen bleiben möglich.

*   Schulen und Kitas bleiben, je nach Infektionsgeschehen, geöffnet.

*  Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen geöffnet: Die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen ist in Einrichtungen mit einer Größe von bis zu 800 qm auf eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt.  Bei einer Verkaufs- oder Besucherfläche ab 801 qm insgesamt ist die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen auf einer Fläche von 800 qm auf eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche auf eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt.