Alzey - im Herzen Rheinhessen

Corona: weitere Lockerungen

Spielplätze öffnen wieder, Gottesdienste möglich etc.

Ab dem 03. Mai gelten in Rheinland-Pfalz weitere Lockerungen bzgl. der Ausgangsbeschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie.
Welche Auswirkungen sich daraus entwickeln, hängt auch vom verantwortungsvollen Umgang eines Jeden mit seinem Gegenüber zusammen.

Bitte beachten Sie daher nach wie vor die Hygienevorschriften, halten Sie Abstand und tragen sie Mund-Nasen-Masken.

Am 6. Mai werden die Ministerpräsidenten wieder mit der Bundeskanzlerin über die Schulen und Kindertagesstätten sprechen. Die Kultusministerkonferenz soll bis dahin ein Konzept vorlegen. Außerdem soll über Sport, Großveranstaltungen, Gastronomie/Hotellerie gesprochen werden.
was wieder möglich ist:

Einzelhandel:
Alle Geschäfte, unabhängig ihrer Größe, dürfen ihre Türen wieder öffnen.

Spielplätze: sind in Alzey sind wieder geöffnet

Musikunterricht:  Instrumentenunterricht darf wieder aufgenommen werden. Die maximale Gruppengröße liegt bei drei Menschen (einschließlich des Lehrers).

Gottesdienste: Gottesdienstbesuche und religiöse Feste dürfen ebenfalls wieder stattfinden, aber auch hier gelten strenge Regeln: keine Chöre und Orchester. Auf Singen sollte verzichtet werden. Gottesdienste in geschlossenen Räumen dürfen nicht mehr als 60 Minuten dauern.

Friseure und Fußpflege: Dürfen unter Beachtung der Regeln wieder öffnen

Museen und Galerien: Dürfen unter Beachtung der Auflagen ab dem 11. Mai wieder öffnen


weiterhin bleibt verboten:

Kontakbeschränkungen:  Menschen, die nicht zusammen leben, dürfen sich weiterhin nur zu zweit in der Öffentlichkeit bewegen.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Hygieneregeln müssen eingehalten werden.

Gastronomie, Freizeiteinrichtungen: Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen können, bleiben geschlossen. Das umfasst Klubs, Bars, Restaurants und Sportplätze. Betroffen sind außerdem Freizeiteinrichtungen sowie Veranstaltungen wie Konzerte und Fußballspiele.

Kosmetik- und Tattoostudios: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege bleiben weiterhin zu, ausgenommen Friseure und Fußpflege.

Großveranstaltungen: Alle Veranstaltungen, bei denen viele Menschen aufeinander treffen, bleiben bis zum 31. August verboten. Was genau als Großveranstaltung gilt, wird zwischen den Minitserpräsidenten noch geklärt.

Fahrschulen: weiterhin geschlossen, auch keine theoretischen Prüfungen möglich

Hotels und Herbergen und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu touristischen Zwecken ist verboten. Dies gilt auch für Wohnmobilstell- und Campingplätze.